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Einladung zur dreitägigen...

Ein Highlight ist die Berlin-Reise vom 26. bis 28. Juni 2024, vermittelt von unserem Beiratsmitglied...

Erste-Hilfe-Kurs

Der Förderverein bietet seinen Mitgliedern an, bei den Maltesern an einem Erste-Hilfe-Kurs...

Spende von Ess- und Kaffeeservice

Frau Christiane Brunk aus dem  Vorstand des Fördervereins hat dem Palliativzentrum ein...

Kinderpalliativzentrum wird...

Förderverein des Palliativzentrum startet mit neuem Vorstand ins neue Jahr  'Der neue...

Einladung zur Jahreshauptversammlung am...

Unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung findet am Montag, 27. November 2023 statt. Eine...

Dankes-Gottesdienst am 30.11.2023 um...

Wir laden herzlich zum Dankes-Gottesdienst ein! Ort: St. Albani, Albanikirchhof 1Agestaltet...

Stiftung für das Palliativzentrum der Universitätsmedizin Göttingen

Ziel der Stifung

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO)

Zweck der Stiftung

Beinhaltet die Förderung des Aufbaus und des Betriebes eines Zent- rums für Palliativpatienten in räumlicher und personeller Nähe zur Universitäts- klinik Göttingen. (3) Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die

  • Unterstützung des Aufbaus und des Betriebes eines Palliativzentrums in räumlicher und personeller Nähe mit der Universitätsklinik Göttingen
  • Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen einerseits sowie Fort- bildungs- und Forschungsvorhaben zur Unterstützung des im Zentrum für Palliativmedizin eingesetzten medizinischen und unterstützenden Personals 
  • Förderung der Interessen von Betroffenen, Angehörigen und der interessierten Allgemeinheit im Zusammenhang mit dem Zentrum für Palliativmedizin
  • Förderung und Unterstützung der ambulanten Betreuung im Sinne des „Support“-Gedankens
  • Unterstützung der Vernetzung der in der Region vorhandenen oder künftig tätigen Institutionen, die sich mit Palliativ- und Hospizarbeit befassen
  • Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der Palliativ- medizin sowie der mildtätigen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.